Bauland käuft, wer es überbauen will und nur ausnahmsweise, um es zu horten:
- Absicht, selber zu bauen oder bauen zu lassen
- Selbstnutzer
- Kapitalanleger
- Käufer mit der Bau- und Weiterverkaufsabsicht
- Immobilienhändler
- Bauunternehmer
- General- oder Totalunternehmer
- Käufer mit der Absicht, es dem Fertighausbesteller weiterzuverkaufen
- Fertighaushersteller
- Absicht, das Bauland zu erwerben und später weiterzuverkaufen
- Kapitalanleger
- Immobilienhändler
- Hortungsabsicht
- Gewisse Baulandeigentümer
- Neu soll eine beschränkte bundesrechtliche Baupflicht eingeführt werden