Die Richt- und Nutzungsplanung sowie ggf. eine Sondernutzungsplanung bzw. Sonderbauvorschriften schaffen die Grundlage, damit feststeht, wo und was gebaut werden darf.
Diese Planungsgrundlagen machen Land zum Rohbauland!
Damit aus Rohbauland zu baureifem Bauland wird, auf welchem ein konkretes Bauprojekt auch bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Groberschliessung
- Verkehrsplan
- Erschliessungsplan
- Feinerschliessung
- Quartierplanverfahren, falls
- unüberbaubare Grundstücke bestehen
- die Feinerschliessung fehlt
- Quartierstrassen
- Anschlüsse an die Haupt-Versorgungs- und Entsorgungskanäle
- die geplanten Feinerschliessungsanlagen noch nicht gebaut sind
- Quartierplanverfahren, falls
Erst bei Erfüllung dieser Anforderungen hat der Grundeigentümer einen absoluten Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung.