Von einem öffentlichen Parzellarordnungsverfahren wird dann gesprochen, wenn die Neuordnung der Grundstücksgrenzen der Herstellung der Erschliessung, der Bildung zweckmässiger Grundstücksformen und einer geordneten Überbauung im Rahmen eines amtlichen Verfahrens, zumeist dem Quartierplanverfahren, erfolgt. Diese öffentlich-rechtlichen Verfahren werden hier kurz angesprochen, im Detail aber unter der Thematik „Erschliessung“ erläutert. Die einzelnen Verfahren sind:
- Quartierplanverfahren
- Grenzbereinigung
- Gebietssanierung
- Güterzusammenlegung