Projektentwickler tun gut daran die Grundstückssicherung rechtlich verbindlich zu vereinbaren. Die Auswahl des zutreffenden Vertragstyps ist abhängig vom konkreten Einzelfall, insbesondere von den Verhandlungsmöglichkeiten, von der Baureife der Liegenschaft, von der Erwerbsbereitschaft vor Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung bzw. von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für einen Kauf vor Baufreigabe und bei aufgeschobenem grundbuchlichem Vollzug von der Realsicherungsmöglichkeit (Vormerkung).
Weiterführende Informationen
- Schweizerische Immobilien
- Real Estate in Switzerland | reale-estate-in-switzerland.ch