Die Finanzierungsfähigkeit von Bauprojekten hängt zunächst davon ab, ob das Bauland unter der Suspensiv-Bedingung der erteilten Baubewilligung erworben wird oder nicht:
Bedingungsloser Baulanderwerb
- Sofern und soweit der Baulanderwerb nicht zu Lasten des Erwerbsobjektes fremdfinanziert wird, lässt sich eine Projektfinanzierung prüfen
- Schweizer Banken sind bei der Projektfinanzierung zurückhaltend
- Denkbar bleiben in Zeiten der Geldschwemme, von Niedrig- oder Negativzinsen und Kapitalanlagenotstand
- Venture Capital
- Private Equity-Finanzierungen
- Mit einem niedrigen Belehnungswert ist zu rechnen
- Belehnungswert | hypothekar-kredit.ch
Baulanderwerb nach Eintritt der Suspensiv-Bedingung (rechtskräftige Baubewilligung)
- Grundsatz
- Der Erwerber erstellt das Eigenprojekt vor dem Erwerb des Entwicklungslandes
- Eine Vorabfinanzierung ist daher kaum möglich
- Ausnahme
- Erwerb von Land und (Verkäufer-)Projekt
- Mittelbare Finanzierung im Rahmen der Baulandfinanzierung
- Belehnungswert bei baubewilligtem Projekt dürfte höher ausfallen als bei Refinanzierung des Landerwerbs ohne Projekt und ohne Bewilligung
- Belehnungswert | hypothekar-kredit.ch
Abschliessend ist zu empfehlen, sich vor dem Baulanderwerb auch mit Bezug auf eine benötigte Projektfinanzierung individuell beraten zu lassen.
Weiterführende Links
- Grundlage / Überblick
- Immobilienentwicklung | schweizerische-immobilien.ch
- Weitere Sicherheiten (nebst Grundpfandsicherheiten)
- Sicherheiten | sicherheiten.ch