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Bauland

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Fazit

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Alle Baulanderwerber erwerben Bauland, um selber darauf zu bauen oder bauen zu lassen und es ggf. überbaut – früher oder später – weiterzuverkaufen. Wie bei selten einem Grundstück ist bei Bauland die bauliche Nutzbarkeit und die Beständigkeit der künftigen Überbaubarkeit so unsicher. Die Werthaltigkeit von Bauland steht und fällt mit der Überbaubarkeit. Die alle 15 Jahre stattfindende Aktualisierung der Raumplanung, die politischen Bemühungen, die Zersiedelung und den Kulturlandverlust einzudämmen sowie die Absicht, Bauland von bauwilligen Eigentümern ein- und jenes von hortenden Eigentümern auszuzonen sowie sonstige Einflussnahmen auf Wert und / oder Beständigkeit durch Bund, Kantone und insbesondere Gemeinden, führt für Baulandeigentümer ohne nachhaltige Strategie zu erheblichen Werthaltigkeits-Risiken. Der Baulanderwerber sollte sich heute intensiv und regelmässig mit den Veränderungen auf Bund-, Kantons- und Gemeinde-Ebene befassen. Die Zeiten, wo unbeobachtet Bauland gekaufte und „liegengelassen“ werden kann, gehören endgültig der Vergangenheit an. Am besten befasst man sich intensiv mit der potentiellen Baunutzung bereits vor dem Kauf und erwirbt das Bauland unter der Suspensivbedingung einer rechtskräftigen Baubewilligung.

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