Der Kauf von Bauland folgt grundsätzlich der allgemeinen Regeln des Grundstückkaufs:
öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages
- Konditionen / Bedingungen
- bedingungslose Verkaufs- bzw. Kaufabrede oder
- Suspensiv-Bedingung der rechtskräftigen Baubewilligung
- Erfüllungszeitpunkt
- Öffentliche Beurkundung Kaufvertrag mit sofortiger Grundbuchanmeldung
- Öffentliche Beurkundung Kaufvertrag, mit aufgeschobenem Vollzug (bestimmtes Erfüllungsdatum (Mahn-, Verfalltags- oder Fixgeschäft) oder innert bestimmter Frist nach Bedingungseintritt
Grundbuchanmeldung
- Antrag auf Übertragung des Baulandgrundstückes vom Eigentümer als Verkäufer auf den / die Erwerber,
- in der Regel Zug um Zug gegen Kaufpreiserstattung
Weiterführende Links
- Hinweis auf andere Erwerbsarten
- Grundsatz
- Den vorstehenden Ausführungen wurde der Regelfall zu Grunde gelegt, wonach der Baulanderwerb rechtsgeschäftlich und entgeltlich erfolgt
- Selbstverständlich kann das Baulandgrundstück kraft Singularsukzession oder Universalsukzession resp. unentgeltlich erworben werden (siehe die nachfolgenden Hinweise)
- Schenkung
- Form | schenkungen.ch
- Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten
- Meistbegünstigung des Ehepartners / Nutzniessung nach ZGB 473 | immobiliennachfolge.ch
- Gemischte Schenkung
- Szenario gemischte Schenkung | immobiliennachfolge.ch
- Erbvorbezug
- Gemischter Erbvorbezug | erb-vorbezug.ch
- Szenario Erbvorbezug | immobiliennachfolge.ch
- Erbgang
- Wirkungen Erbgang | erb-recht.ch
- Erbteilung
- Grundstücke | erb-teilung.ch
- Güterrechtliche Auseinandersetzung (Güterstandswechsel)
- Güterrechtliche Auseinandersetzung | ehegueterrecht.ch
- Vereinbarung Gütergemeinschaft
- Vertragliche Güterstaende | ehegueterrecht.ch
- Ehescheidung / Konvention
- Güterrechtliche Auseinandersetzung | ehescheidung.ch
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwertung (in Arbeit) | zwangsverwertung.ch
- Unternehmensfusion
- Unternehmensfusion | unternehmensfusion.ch
- Unternehmensspaltung
- Unternehmensspaltung | unternehmensspaltung.ch
- Vermögensübertragung nach FusG
- Vermögensübertragung | vermoegensuebertragung.ch
- Grundsatz