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Bauland

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Suspensiv-Bedingung „rechtskräftige Baubewilligung“

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der vorsichtige Baulandkäufer erwirbt Bauland u.U. nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung:

  • Verpflichtungsgeschäft
    • unter Suspensiv-Bedingung
    • Bedingung   =   rechtskräftig baubewilligtes Bauprojekt vorliegt; der Grundstückkaufvertrag kann hiefür unter einer Suspensivbedingung geschlossen werden
    • Bedingungseintritt
      • Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung
      • Erfüllungspflicht der Vertragsparteien (Kaufpreiszahlung gegen Grundbuchanmeldung)
    • Bedingungsnichteintritt
      • Abweisung des Baugesuches
      • Parteien sind wieder frei
  • Verfügungsgeschäft
    • Grundbuchlicher Vollzug, Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung bei Bedingungseintritt

Bedeutung / Wirkung

Die rechtskräftige Baubewilligung, rechtzeitige Realisation vorausgesetzt, kann alle öffentlich-rechtlichen Überbauungsbeschränkungen eskomptieren.

Achtung

Vorbehalten bleiben jedoch zivilrechtliche Überbauungsbeschränkungen: Trotz rechtskräftiger Baubewilligung können den Bau verhindern oder verzögern:

  • Dienstbarkeitsberechtigte
  • Anstösser aufgrund kantonaler zivilrechtlicher Nachbarrechtsregeln.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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