Üblicherweise wird in den „Weiteren Bestimmungen“ des Grundstückkaufvertrags vereinbart, dass die Parteien die Notariats- und Grundbuchgebühren unter solidarischer Haftbarkeit gemeinsam, je zur Hälfte, tragen.
Weiterführende Links
- Notariatsgebühren | immobilien-besteuerung.ch
- Grundbuchgebühren | immobilien-besteuerung.ch