Im Baulandkauf ist auf die öffentlich-rechtlichen Folgen eines belasteten Standorts resp. des Bestehens einer Altlast hinzuweisen.
Sofern und soweit ein belasteter Standort besteht und die Veräusserung durch die zuständige Behörde bewilligt wurde, sind die tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen im individuell konkreten Einzelfall zu regeln.
Weiterführende Informationen
- Altlastenrecht
- Realt Estate Due Dilligence | real-estate-due-diligence.ch
- Belastete Standorte und Abfall | immobilien-bauen.ch
- Belasteter Standort oder Altlast
- Belastete Standorte: Berücksichtigung bei der Besteuerung von Liegenschaften | awel.zh.ch