Im Wohnungsbau werden Land und Baute den bauunkundigen Erwerbern, je nach den individuellen Verhältnissen, mittels unterschiedlicher Rechtsgeschäfte, wie beim Immobilienerwerb ab Plan (Rechtsgeschäftvarianten) übertragen:
- Vertragsgegenstand
- Erwerb einer künftigen, im Entstehen begriffenen Immobilie
- Leistungsbeschreibung durch den Hinweis, dass die Ablieferung schlüsselfertig zu erfolgen habe
- Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
- Gewährleistung beim Immobilienkauf | bnlawyers.ch
- KREISSCHREIBEN vom 24. November 2010 | notariate.zh.ch
- Vertragsredaktion – Vertragsgestaltung