Im Wohnungsbau werden Land und Baute den bauunkundigen Erwerbern, je nach den individuellen Verhältnissen, mittels unterschiedlicher Rechtsgeschäfte, wie beim Immobilienerwerb ab Plan (Rechtsgeschäftvarianten | immobilien-ab-plan.ch) übertragen:
- Vertragsgegenstand
- Erwerb einer künftigen, im Entstehen begriffenen Immobilie
- Transaktion von Neubauten | immobilien-schluesselfertig.ch
- Leistungsbeschreibung durch den Hinweis, dass die Ablieferung schlüsselfertig zu erfolgen habe
- Schlüsselfertig und Baubeschrieb / Pläne | immobilien-schluesselfertig.ch
- Erwerb einer künftigen, im Entstehen begriffenen Immobilie
- Weitere Detailinformationen
- Immobilien Schlüsselfertig | immobilien-schluesselfertig.ch
Weiterführende Links
- Gewährleistung beim Immobilienkauf | bnlawyers.ch
- KREISSCHREIBEN vom 24. November 2010 | notariate.zh.ch
- Vertragsredaktion – Vertragsgestaltung | vertrags-management.ch