Einige Worte noch an Wohneigentumserwerber: Vielfach endet der Wunsch nach Erwerb von Wohnbauland beim Erwerb eines fertigen Einfamilienhauses bzw. einer bezugsbereiten Stockwerkeigentumswohnung, und zwar ab Plan:
- Vertragsgegenstand
- Erwerb einer künftigen, im Entstehen begriffenen Immobilie
- Leistungsbeschreibung gemäss Baubeschrieb und Plan
- Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
- Gewährleistung beim Immobilienkauf | bnlawyers.ch
- KREISSCHREIBEN vom 24. November 2010 | notariate.zh.ch
- Vertragsredaktion – Vertragsgestaltung