Bei Anwendung des indirekten Immobilienerwerbs (Gründung eines Rechtsträgers oder Kauf mit einer bestehenden Gesellschaft) haben die Beteiligungsinhaber später zwei Desinvestitionsvarianten:
- Verkauf der Beteiligungspapiere
- Verkauf der Immobilie
Weiterführende Informationen
- Überblick
- Indirekter und direkter Immobilienerwerb
- Wichtigste Gesellschaftsformen
- Rechtsformen der Kapitalanlagevehikel