Definition
Als Baugrund gilt derjenige Teil des Bodens, der für die Erstellung des Bauwerks relevant ist:
- Boden resp. Fels
- Inhaltsstoffe
- Erde
- Lehm
- Grundwasser
- Kontaminationen
Relevante Eigenschaften
Der Baugrund ist entscheidend für Gründung (Fundamentierung):
- Tragfähigkeit (Aufnahmefähigkeit für die Lasten aus dem Bauwerk)
- Setzungsgefahr
- Grundbruchrisiko
Um die Baugrundeignung festzustellen, ist vor Beginn einer Baumaßnahme der Boden im Rahmen einer Baugrunduntersuchung ausreichend zu untersuchen.