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Bauland

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Baueignung

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Baulandangebot sollte nur in die engere Wahl gezogen werden, wenn es tatsächlich überbauungsfähig ist:

Belegenheit in einer Bauzone (Zonierung)

  • Nutzungszone
    • Der Nutzungsplan enthält kartenmässig abgrenzbare Landflächen, für welche bei gleichem Nutzungszweck jeweils identische Nutzungsvorschriften gelten. Im Nutzungsplan wird gemäss RPG vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterschieden.
  • Zonenplan / Nutzungsplan
    • Der Nutzungsplan ist ein Raumplanungsinstrument, welches die zulässige Nutzung des Bodens bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festlegt
    • Revisionsvorhaben?
  • Bau- und Zonenordnung
    • Revisionsvorhaben?
  • Kantonaler Richtplan
    • letzte Richtplan-Überprüfung und –Anpassung (alle 10 Jahre)
    • Revisionsvorhaben?
  • Weitere Detailinformationen

Erschliessung

  • Definition
    • Erschliessung der für eine Grundstücksnutzung nötigen Grundinfrastrukturen (Strassen, Wasser, Abwasser, Strom, Strom, Telekommunikation etc.).
  • Weitere Detailinformationen

Absenz natürlicher Bauhindernisse

bebaubare Grundstücksausdehnung

  • Ausnützung
    • Bestehende zulässige Ausnutzung
    • Ausnützungsreserve beim Bauprojekt, welches Grundlage für den Kauf unter der (Suspensiv-)Bedingung der rechtskräftigen Baubewilligung erfolgt
    • Ausnützungsrevers?
    • Werden Voraussetzungen für eine Arealüberbauung erfüllt?
  • Mögliche Gebäudepositionierung
    • Erstellung eines Rasters der überbaubaren Fläche
  • Mögliche Baukörper-Ausdehnung
    • Breite
    • Tiefe
    • Höhe

Einschränkende Faktoren

  • Quartierplan-Hängigkeit
    • Quartierplanart
      • Privater Quartierplan
      • Öffentlicher Quartierplan
    • Verfahrensstand und Ergebnis Neuzuteilung
      • Erledigungsstand
      • Perimeter
      • Flächenabgabe-Anteil (in m2 und Quote)
      • Zuteilungs-Anteil (in m2 und Quote, real, nicht finanziell)
  • Baulinien
    • Stufe
    • Aktualität
    • Aufhebungsmöglichkeit
      • Aufhebung vor Baulanderwerb, auf Verkäufer-Veranlassung
  • Waldabstand
    • Waldabstandslinie?
  • Baumschutz
    • Rodungsverbot?
  • Grenzabstände
    • öffentlich-rechtliche?
    • privat-rechtliche?
  • Gebäudeabstände
  • Gewässerabstand
    • Gewässerschutzlinien
  • Öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen wie
    • Quartierplanrevers
    • Ausnützungsrevers
    • Beseitigungsrevers
    • Mehrwertrevers
  • Dienstbarkeiten
    • Baubeschränkungen
    • Grenz- und Näherbaurechte
    • Nutzungsbeschränkungen
  • Bausperre
  • Planungszonen usw.
    • Definition
      • Planungszone   =   Gebiet, in welchem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen
    • Grundlage
    • Ortsbild- und Landschaftsschutz
  • allf. Konzessionsland (Seeaufschüttung)
  • Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KbS)

Ohne in Pessimismus verfallen zu wollen, sind natürlich immer diejenigen Grundstücke – länger – auf dem Markt, die Handicaps aufweisen. Alle andern gehen „unter der Hand weg“ oder finden schnell einen Käufer. – Bitte daher immer mit einer positiven Einstellung alle Angebote einer kritischen Prüfung unterziehen.

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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