Die bauliche Realisation kann durch eine negative Dienstbarkeit (Unterlassen) eingeschränkt sein durch, zB
- Bauverbot
- Baubeschränkung
Die weitere Drittverwendbarkeit des Baulandgrundstücks kann durch eine vorbestandene Baurechtsdienstbarkeit eingeschränkt sein, v.a. durch ein
- selbständiges + dauerndes Baurecht
Dabei kommt es auf die baurechtsbelastete Fläche an.
Weiterführende Informationen
- Inhalt und Umfang | dienstbarkeit.ch
- Baubeschränkung | dienstbarkeit.ch
- Baurechte | baurechte.ch
- Baurechtsdienstbarkeit | dienstbarkeit.ch