Einleitung
Für den Baulanderwerber sind natürlich zivil-rechtliche Beschränkung in der Überbauung und Nutzung einer Baulandparzelle von elementarer Wichtigkeit. Unter diesem Abschnitt wenden wir uns den Dienstbarkeiten zu, die eine bauliche Ausnutzung zugunsten des Nachbarn oder eines Dritten beschränken. Natürlich können auch weitere Dienstbarkeiten oder privat-schriftliche Vereinbarung, die der Baulandverkäufer dem Erwerber überbindet, die bauliche Nutzung einschränken oder gar verhindern. Im Einzelnen sind dies:
Weiterführende Informationen
- Grundbuchrecht (in Arbeit)