Besteht eine Verfügungsbeschränkung im Grundbuchblatt des Baulandgrundstücks vorgemerkt, Die Verfügungsbeschränkung wird im Grundbuch vorgemerkt. Die Vormerkung sollte aus dem aktuellen Grundbuchauszug ersichtlich sein. Vgl. im Übrigen Vormerkungen
Weiterführende Informationen
- Grundpfandrecht… (in Arbeit)
- Vormerkung… (in Arbeit)