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Bauland

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Bauland im Enteignungsbann

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Enteigner nach Bundes- oder kantonalem Recht kann zur Sicherstellung seiner Enteignungsrechte nach Publikation des Enteignungsbanns die Beschränkung der Verfügungsbefugnis im Grundbuch anmerken lassen. Ohne Zustimmung des Enteigners können keine die Enteignung erschwerenden tatsächlichen oder rechtlichen Verfügungen mehr getroffen werden.

Vgl. im Übrigen Anmerkungen

Gesetzestexte

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