Bei den sog. „privat-rechtlichen Baumängeln“ geht es vor allem um die Verantwortung aller an der mangelhaften Bauausführung Beteiligten (Unternehmer, Architekt etc.).
Anstelle einer Wiederholung der Erläuterung der Mängelmerkmale, Mängelerscheinungsformen, Haftungsgrundlagen, Mängelrechte des Bauherrn, der Durchsetzung der Mängelrechte und der Verwirkung bzw. Verjährung wird verwiesen auf: