Zu den Voraussetzungen einer Baureife und der Erschliessung zählt auch die ausreichende Versorgung mit Wasser und mit Energie:
- Wasserversorgung
- Trink- und Brauchwasser
- Sauberes Wasser für die zulässige Bodennutzung
- Trinkwasser
- Brauchwasser
- Sauberes Wasser für die zulässige Bodennutzung
- Löschwasser
- Unter genügend Druck stehendes Löschwasser für Brandfälle
- Trink- und Brauchwasser
- Energieversorgung
- Elektrizität, Gas, Wärme
- Die genügende (Ermessenssache) Versorgung mit Energie bezieht sich auf
- Elektrizität
- Gas
- Fernwärme
- Die Energieversorgung gilt als zwingende Erschliessungsvoraussetzung, deren Umsetzungsstand (Energieleitungsnetz, Energielieferung und Energieversorgungsunternehmen etc.) beim konkreten Baulandobjekt zu prüfen ist
- Die genügende (Ermessenssache) Versorgung mit Energie bezieht sich auf
- Ersatzmittel
- Heizoel
- Holzschnitzel
- ev. Kohle
- u.ä.
- Elektrizität, Gas, Wärme