Der Baulandeigentümer (wie auch der Baulanderwerber), der später auf seinem Grundstück bauen oder des Nachbarn Bauvorhaben verhindern will, hat sich möglichst früh im Planungsverfahren einzuschalten:
- Interessenwahrung im Verfahren der Nutzungsplanung
- Interessenwahrung bei der Planfestsetzung