Die diversen Erschliessungsarten betreffen funktional verschiedene Erschliessungsebenen:
Grunderschliessung
- (strassen- und leitungsmässige) Versorgung eines grösseren Gebiets (Region)
- Rechtliche Behandlung erfolgt via Groberschliessung
Groberschliessung
- (strassen- und leitungsmässige) Versorgung eines zu überbauenden Gebiets mit Hauptsträngen und Sammelstrassen
- Für die Erstellung der Groberschliessungsanlagen besteht eine Erstellungspflicht der betreffenden Planungsträger
Feinerschliessung
- Anschluss der einzelnen Grundstücke an Strasse (Quartierstrasse) und Hauptstränge der Ver- und Entsorgungsleitungen
- Nicht zur Feinerschliessung zählen Wege und Leitungen aber den Feinerschliessungsanlagen in das Grundstück hinein (Hauszufahrten und Hausanschlüsse)